Gewinne Tickets für das Leimentaler OpenAir 2026!

Erlebe Live-Musik, Sommerfeeling und Festival-Vibes! Als Co-Sponsor des Leimentaler Openair verlosen wir 2 exklusive Ticket-Packages für Freitag, 12. Juni 2026 und Samstag, 13. Juni 2026 – für dich und deine Begleitung.

So kannst du gewinnen

Beantworte die folgende Wettbewerbsfrage richtig: Was steht beim Leimentaler Openair im Mittelpunkt?

A: Live-Musik
B: Kino
C: Theater

Fülle das Teilnahmeformular mit deinen Kontaktdaten aus.

Absenden – und mit etwas Glück gewinnst du 2 Tickets für Freitag & Samstag!

Teilnahmeschluss: 26. Mai 2026

Die Gewinner werden kontaktiert und die Tickets folgen via E-Mail.

Zum Line-up & Eventinfos

Teilnahmeformular

Was steht beim Leimentaler Openair im Mittelpunkt?

Danke für deine Teilnahme!
Du bist jetzt im Lostopf für die Verlosung. Die Gewinner werden nach Teilnahmeschluss ausgelost und von uns direkt kontaktiert. Wir drücken dir die Daumen!
Hoppla, da hat etwas nicht funktioniert. Versuche es bitte nochmals.

Teilnahmebedingungen

Für das Gewinnspiel gelten die vorliegenden Teilnahmebedingungen. Veranstalterin ist die InterGGA AG an der Duggingerstrasse 21 in 4153 Reinach BL.

Teilnahme

  • Die Teilnahme am Gewinnspiel ist auf natürliche und urteilsfähige Personen mit Wohnsitz in der Schweiz beschränkt, die 16 Jahre oder älter sind (nachfolgend einheitlich die «Teilnehmer»). Pro Person ist nur eine Teilnahme erlaubt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Veranstalterin und der Quickline AG sowie deren geschäftlichen Partner als auch Familienmitglieder solcher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen nicht am Gewinnspiel teilnehmen.
  • Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch Ausfüllen des angebotenen Formulars, beispielsweise auf der Gewinnspiel-Website. Die erforderlichen Angaben für die Teilnahme, beispielsweise Kontaktadressen, müssen vollständig und wahrheitsgetreu sein.
  • Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und unverbindlich für die Teilnehmer. Die automatisierte Teilnahme, beispielsweise mit digitalen Hilfsmitteln zum Ausfüllen des Onlineformulars, ist nicht zulässig.
  • Die Veranstalterin informiert, welche Preise gewonnen werden können. Preise sind persönlich und nicht übertragbar. Sachpreise werden nicht in bar ausbezahlt. Die Gewinner werden kontaktiert und die Tickets folgen via E-Mail. Die Veranstalterin kann den Gewinnerinnen für die Abholung eine Frist setzen. Allfällige Zusatzkosten, um einen Gewinn zu beanspruchen, beispielsweise Abhol- und Reisekosten, gehen zu Lasten der Gewinnerinnen.
  • Die Veranstalterin informiert über den Zeitraum, während dessen die Teilnahme am Gewinnspiel möglich ist. Die Gewinnerinnen werden unter den Teilnehmern ausgelost, sofern die Veranstalterin keine andere Ermittlung der Gewinnerinnen vorsieht. Die Verlosung oder sonstige Ermittlung der Gewinnerinnen findet innert spätestens zehn Arbeitstagen nach Teilnahmeschluss statt.
  • Die Veranstalterin informiert die Gewinnerinnen über einen direkten Kommunikationskanal, beispielsweise per E-Mail. Die Veranstalterin kann jenen Gewinnerinnen, die nicht auf die Information reagieren, eine Frist setzen, und nach Ablauf der Frist den jeweiligen Preis an einen anderen Teilnehmer vergeben. Die Veranstalterin führt im Übrigen keine Korrespondenz über das Gewinnspiel.

Datenschutz

  • Die Veranstalterin unterliegt dem schweizerischen Datenschutzrecht und informiert mit ihrer Datenschutzerklärung über die Bearbeitung von Personendaten und über die Rechte betroffener Personen. Betroffene Personen sind insbesondere die Teilnehmer und Gewinnerinnen.
  • Die Veranstalterin kann die Namen der Gewinnerinnen veröffentlichen, insbesondere auf ihrer Website und auf Social-Media-Plattformen.
  • Die Daten der Teilnehmer werden durch die Veranstalterin im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sowie für Werbung der Veranstalterin und / oder der Quickline AG, beispielsweise per E-Mail, verwendet. Teilnehmer können der Veranstalterin jederzeit mitteilen, keine Werbung zu wünschen, beispielsweise über einen entsprechenden Link in jeder Werbe-E-Mail.

Schlussbestimmungen

  • Das Gewinnspiel wird nicht von Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok, YouTube oder anderen Social-Media-Plattformen  gesponsert, organisiert oder unterstützt. Die Teilnehmer stellen Social-Media-Plattformen, welche die Veranstalterin allenfalls für das Gewinnspiel nutzt, vollständig frei. Ansprechpartnerin und Verantwortliche ist allein die Veranstalterin.
  • Die Veranstalterin kann jene Teilnehmer, welche diese Teilnahmebedingungen oder anwendbares Recht verletzen, jederzeit, auch nachträglich, ohne weitere Angabe von Gründen von der Teilnahme am Gewinnspiel ausschliessen. Die Veranstalterin kann allein oder gemeinsam mit der Quickline AG eine Liste der ausgeschlossenen Teilnehmer führen, um eine erneute Teilnahme am Gewinnspiel oder an künftigen Gewinnspielen zu verhindern.
  • Die Veranstalterin kann diese Teilnahmebedingungen jederzeit anpassen oder das Gewinnspiel vorzeitig beenden. Es gelten jeweils die Teilnahmebedingungen zum Zeitpunkt der Teilnahme am Gewinnspiel.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Teilnahme am Gewinnspiel unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht mit Gerichtsstand am Sitz der Veranstalterin.

Bildquelle: K-Media